Covid-19 wirft - ob Risikogruppe oder nicht - Fragen in Bezug auf Patientenverfügungen und angemessene Maßnahmen für den Ernstfall einer Erkrankung auf.
Ohne das Vorliegen besonderer Umstände (Amalgam-Allergie) gilt Amalgam immer noch als grundsätzlich unbedenkliches Füllmaterial für Zähne. Die Frage ist also, wie mit Klagen auf Schädigung von Patientenseite verfahren wird.
Erleiden Angehörige aufgrund Verletzung oder Tod eines nahen Angehörigen psychische Störungen mit Krankheitswert, können diese eine Gesundheitsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellen, welche zum Schadenersatz, insbesondere Zubilligung eines Schmerzensgeldanspruchs führt.
Bereits 2006 hat sich das Bundessozialgericht (BSG) mit der Genehmigungspraxis der Krankenkassen bei der Verordnung einer Bobath-Vojta-Liege befassen müssen.
Berichte in den Medien gibt es über Krankheit und Pflege im Alter viele. Jedermann weiß, dass auch man selbst, vielleicht sogar von einem Moment zum anderen, auf die Hilfe und die Entscheidungen anderer angewiesen sein kann, zur Hilflosigkeit verurteilt sein kann, unselbständig wird.