Lottogewinn versteuern
In Deutschland ist der Lottogewinn steuerfrei
Die gute Nachricht für alle Lottospieler: Der Lottogewinn an sich ist in Deutschland steuerfrei. Der Gewinner erhält die entsprechende Summe ausgezahlt, ohne den Gewinn versteuern zu müssen. Auch Gewinne aus Verlosungen sind in der Regel steuerfrei, wenn sie auf Glück und Zufall basieren. Diese lassen sich, ebenso wie Lottogewinne, nämlich keiner der Einkunftsarten zurechnen, auf die der deutsche Fiskus Steuern erheben kann.
Erst dann, wenn durch den Gewinn weitere Einnahmen erwirtschaftet werden, beispielsweise Zinsen oder Aktiengewinne, fallen Steuern an. Ebenso kann Schenkungssteuer anfallen, wenn der glückliche Gewinner Teile seines Gewinns verschenkt. Ganz anders kann es wiederum aussehen, wenn Tipper eine Sofortrente gewinnen. Auch bei der Teilnahme an einer Lotterieauslosung im Ausland können andere Regeln gelten. Bereits durch das Lottospielen selbst fallen für den Spielteilnehmer übrigens Steuern an, die nur wenigen bekannt sind. Denn ein nicht unerheblicher Teil der durch die Lottospieler eingezahlten Gelder fließt in Form von Konzessionsabgaben und Lotteriesteuern direkt wieder ab.
Wann fallen trotzdem Steuern an?
In Deutschland ist ein Lottogewinn zuerst einmal steuerfrei. Dasselbe gilt für andere Formen des Glücksspiels oder von Auslosungen, bei denen der Gewinn auf Glück und Zufall basiert. Werden durch den Gewinn jedoch wiederum Gewinne erwirtschaftet, so können Steuern anfallen, auch wenn der Lottogewinn steuerfrei ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Gewinner das erhaltene Geld gut anlegt, und in der Folge Zinsen erhält.
Ebenso können Steuern auf Aktiengewinne anfallen, wenn der Geldgewinn in Form von Wertpapieren angelegt wird. Kauft der Lotteriegewinner beispielsweise eine Eigentumswohnung und vermietet diese, so können auf die Mieteinnahmen Steuern anfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Lottogewinner von dem gewonnenen Geld ein Geschäft eröffnet. Auch in diesem Fall unterliegen Einkünfte dem Steuerrecht.
Häufig verschenken Gewinner großer Geldsummen einen Teil des Gewinns, um nahe Angehörige an ihrem Glück teilhaben zu lassen. Hierbei sollte beachtet werden, dass Schenkungssteuern anfallen können. In Deutschland existieren in dieser Hinsicht Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad jedoch höchst unterschiedlich ausfallen können.
So kann ein Gewinner beispielsweise seinem Sohn alle zehn Jahre bis zu vierhunderttausend Euro zukommen lassen, ohne dass hierauf Steuern anfallen. Auch ist eine monatliche Schenkung steuerfrei, wenn die genannte Summe in zehn Jahren nicht überschritten wird. In umgekehrter Form, wenn also der Sohn der große Gewinner ist, sind lediglich Geldgeschenke in Höhe von zwanzigtausend Euro in diesem Zeitraum steuerfrei. Dasselbe gilt für zahlreiche andere Verwandtschaftsgrade.
Wann sind Geldgewinne ebenfalls steuerpflichtig?
In einigen Ausnahmefällen sind Geldgewinne steuerpflichtig. Dies kann beispielsweise dann gelten, wenn der Gewinner für den Gewinn im Vorfeld eine besondere Leistung erbringen musste. So kann zum Beispiel der Gewinner eines Architekturwettbewerbs, dessen erster Platz mit einem hohen Preisgeld belegt ist, später steuerrechtlich zur Kasse gebeten werden. Neben Lotterien mit großem Jackpot sind in Deutschland auch solche mit monatlicher Gewinnauszahlung oder einer Sofortrente sehr beliebt. Groß ist die Verlockung, bereits in jungen Jahren das Leben in vollen Zügen genießen zu können.
In einigen Fällen kann es hierbei jedoch dazu kommen, dass die Glückspilze den Lotto Gewinn versteuern müssen, zumindest zum Teil. Dies kommt auf die jeweilige Lotterie an. So fallen beispielsweise bei der in Deutschland so beliebten Glücksspirale Einkommenssteuern auf den Ertragsanteil der monatlichen Zahlung an, der entsteht, wenn die auszahlende Versicherungsgesellschaft den Gewinn anlegt.
Ebenfalls können Steuern auf Geldgewinne anfallen, wenn ein Spieler als Berufsspieler gilt. Dies ist oft bei Pokerspielern der Fall, die mit Gewinnen bei Pokerturnieren ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Entscheidung, ab wann ein Spieler als Berufsspieler eingestuft wird, obliegt den Finanzbehörden. Mitunter wird hier eine berufliche Spielereigenschaft angenommen, wenn an mehr als zwei Pokerturnieren pro Monat teilgenommen wird. Jedoch wird jeder Fall individuell bewertet.
Sonderfall Tippgemeinschaften
Mitunter schließen sich mehrere Spieler zu einer Tippgemeinschaft zusammen. Dies geschieht häufig bei Stammtischen, in Vereinen oder auch innerhalb der eigenen Familie. Hier gibt es jedoch einige Einzelheiten zu beachten, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Tipper den Lottogewinn versteuern müssen. Dieser Fall kann eintreten, wenn lediglich einer der Spieler auf dem Lottoschein vermerkt ist. Dann würde nur dieser den Gewinn erhalten, die Auszahlung an die Mitspieler wäre jeweils eine Schenkung, auf die ab einer bestimmten Höhe Schenkungssteuern anfallen. Nicht nur deshalb sollten Tippgemeinschaften einen Vertrag aufsetzen, in dem die einzelnen Spieler und die Gewinnaufteilung vermerkt werden. Einige Lottogesellschaften bieten ihren Spielern auch einen Service an, bei dem das Tippen in der Gemeinschaft wesentlich erleichtert wird. Hier erhält dann jeder der Spieler in der Tippgemeinschaft eine eigene Spielquittung. Auf diese Weise kann der Spieler nicht nur einfacher erkennen, ob er bei der jeweiligen Auslosung gewonnen hat, auch seinen Gewinnanteil kann er sich selbst in der Verkaufsstelle abholen.
Stand: 06.07.2020